Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 25.01.2022 eine vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel beschlossen.
Die Außervollzugsetzung der sog. 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt ab sofort für ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Konkret heißt dies laut dem Urteil, dass Menschen ohne Impf- oder Genesenennachweis Sport draußen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte/Nicht-Genese treiben dürfen (mit max. 2 Personen eines anderen Haushalts, §7a, Absatz 1 der Corona-Verordnung).
Soweit wir es verstanden haben, brauchen sie dann dafür auch keinen tagesaktuellen Test. Zwar ist die 2-G-Regel gefallen, jedoch besteht gemäß § 7 a der Corona-Verordnung die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Ungeimpfte dürfen sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Diese Kontaktbeschränkung ist aus organisatorischer Sicht nur schwer zu überprüfen.
Wir werden deswegen wie folgt verfahren:
- Ungeimpfte können Startzeiten nur telefonisch (!!!) über das Sekretariat (zu den Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags von 09:30 – 13:00 Uhr) buchen.
- Dieser Flight wird dann für weitere Spieler gesperrt. Bitte beachten Sie, dass jeder, der nicht als geimpft in unserem System erfasst ist, als ungeimpft gilt.
Aufgrund des Urteils wird das Land Niedersachsen die Corona-Verordnung in Kürze anpassen. Regeländerungen, egal in welche Richtung, sind nicht auszuschließen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.