Nach dem Urteil des OVG-Lüneburg von letzter Woche, hat das Land Niedersachsen neben der Fortführung der Warnstufe 3 – Fortsetzung der Winterruhe – seine Corona-Schutz-Verordnung mit Wirkung zum heutigen Tage aktualisiert.
In der Verordnung wurde das OVG-Urteil in § 8 b Abs. 5 Satz 5 entsprechend als Ausnahmetatbestand berücksichtigt. Bei der Sportausübung unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 genügt zukünftig für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung.
Die Testung darf nur maximal 24 Std. zurückliegen und das Zertifikat ist bitte unaufgefordert vor der Runde im Sekretariat vorzulegen.
Weiterhin gilt:
- Ungeimpfte können Startzeiten nur telefonisch (!!!) über das Sekretariat (zu den Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags von 09:30 – 13:00 Uhr) buchen.
- Dieser Flight wird dann für weitere Spieler gesperrt.
- Bitte beachten Sie, dass jeder, der nicht als geimpft in unserem System erfasst ist, als ungeimpft gilt.
Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, mindestens eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.